Brandaktuell: Ab dem 21. August 2023 müssen alle neu zugelassenen Nutzfahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen Gesamtgewicht
mit dem intelligenten Tachographen der zweiten Version ausgerüstet werden.

Die Durchführungsverordnung aus Brüssel (EU 2021/1228) macht es zur Pflicht, dass ab dem 21. August 2023 alle neu zugelassenen Nutzfahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen Gesamtgewicht mit intelligenten Tachographen der zweiten Version ausgerüstet werden müssen.
Bis August 2025 folgen dann die Bestandsfahrzeuge, die grenzüberschreitend eingesetzt werden.

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(Quelle: eurotransport.de und eigene Recherchen)

(Bild: Symbolbild)