Bargeldkontrollen an Grenzen

Füllen Sie das Geldanmeldeformular besser schon zu Hause aus!
(Link am Ende dieser Seite)
Nicht nur Ferienzeit ist Reisezeit. Bei Reisen ins Ausland und bei der Einreise aus dem Ausland
müssen Sie mit Bargeldkontrollen rechnen.
Dabei gelten jedoch unterschiedliche Vorschriften an Binnengrenzen und an den
Außengrenzen der EU.

Innerhalb der EU

Bei Reisen innerhalb der EU müssen Sie mitgeführte Barmittel ab 10.000 Euro auf Nachfrageder Zollbeamten mündlich anzeigen.
Es besteht allerdings keine Pflicht, den Besitz von Barmitteln von sich aus zu offenbaren.

Außerhalb der EU

Anders bei Reisen aus der EU oder in die EU.
Hier müssen Sie mitgeführte Barmittel  ab 10.000 Euro ohne Aufforderung
 schriftlich auf amtlichem Formular anmelden
. Eine Angabe erst auf Nachfrage des Zollbeamten ist zu spät! Und Sie haben eine Anmeldepflicht auch dann, wenn der Zollbeamte Sie durchwinkt!
(EU-Verordnung 1889/2005 vom 26.10.2005).

Hier können Sie sich die unterschiedlichen Geldanmeldeformulare i n der jeweiligen Landessprache kostenlos herunterladen:

Zum Download Geldanmeldeformular(e)

(Quelle: eigene Recherche)