Die Europäische Kommission hat eine Erläuterung zur Durchsetzung des Verbots der Wochenruhzeit im LKW veröffentlicht.
Der Europäischen Kommission wurde mehrfach berichtet, dass Kontrollbehörden in einigen Ländern von LKW-Fahrern die
Vorlage von Hotelrechnungen als Nachweis dafür verlangten, dass die Fahrer ihre regelmäßige wöchentliche Ruhezeit vorschriftsmäßig, d. h. außerhalb des Fahrerhauses, verbracht haben.

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(Quelle: eigene Recherchen und trans.info.de)