Bargeldkontrollen an Grenzen
Füllen
Sie das Geldanmeldeformular besser schon zu Hause aus!
(Link
am Ende dieser Seite)
Nicht nur Ferienzeit ist Reisezeit. Bei Reisen ins Ausland und bei der Einreise
aus dem Ausland
müssen Sie mit Bargeldkontrollen rechnen.
Dabei gelten jedoch unterschiedliche Vorschriften an Binnengrenzen und an den
Außengrenzen der EU.
Innerhalb der EU
Bei
Reisen innerhalb der EU müssen Sie mitgeführte Barmittel ab 10.000 Euro auf
Nachfrageder Zollbeamten mündlich anzeigen.
Es besteht allerdings keine Pflicht, den Besitz von Barmitteln von
sich aus zu offenbaren.
Außerhalb der EU
Anders
bei Reisen aus der EU oder in die EU.
Hier müssen Sie mitgeführte Barmittel ab
10.000 Euro ohne Aufforderung
schriftlich auf amtlichem Formular
anmelden. Eine Angabe erst auf Nachfrage des Zollbeamten ist zu spät! Und
Sie haben eine Anmeldepflicht auch dann, wenn der Zollbeamte Sie
durchwinkt!
(EU-Verordnung 1889/2005 vom 26.10.2005).
Hier
können Sie sich die unterschiedlichen Geldanmeldeformulare i n der jeweiligen
Landessprache kostenlos herunterladen:
Zum Download Geldanmeldeformular(e)
(Quelle: eigene Recherche)